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Erlaubnis der Hallennutzung für kontaktlose Sportarten

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Nutzer der Bergheimer Sporthallen und anderer für Training genutzter Räumlichkeiten,

nach Klärung aller offenen Punkte gebe ich die Bergheimer Sporthallen und sonstige für den Trainingsbetrieb genutzten Räumlichkeiten in Gebäuden grundsätzlich ab Donnerstag, 14.05.2020 für kontaktloses Training wieder frei. Selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass jeder Nutzer die Auflagen der Coronaschutz-Verordnung (insbesondere Abstandsgebot und Kontaktverbot) einhält. Hierzu sollte jeder Verein/Nutzer ein Konzept vorhalten. Ein normaler Betrieb wie z.B. Ballspiele in größeren Gruppen ist in jedem Fall noch nicht wieder möglich.

Die aktuelle Fortschreibung der Coronaschutz-Verordnung NRW finden Sie unter:

https://www.bergheim.de/coronavirus.aspx   VBG - Arbeitsschutz als Aushang

 

Als Orientierung, welche Trainingsformen wie möglich sind, können Ihnen folgende Handreichungen dienen, sofern es nicht von Ihrem jeweiligen Fachverband bereits spezielle auf Ihre individuelle Sportart abgestimmte Handreichungen gibt:

  • „Wegweiser für Vereine“ des Landessportbundes NRW:

https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/.

  • Handlungshilfe für Sportvereine der gesetzlichen Unfallversicherung (siehe Anlage)

Folgendes ist darüber hinaus zu beachten:

  • In den Fluren bzw. Eingangsbereichen wird Handdesinfektionmittel zur Verfügung gestellt. Ausgiebiges Händewaschen sollte aber bevorzugt werden.
  • In den Hausmeisterräumen wird in begrenztem Umfang Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Sofern der Einsatz größerer Geräte zwingend erforderlich sein sollte, sind geeignete Desinfektionsmittel vom jeweiligen Verein zu stellen.
  • Die Umkleiden/Duschen und - falls vorhanden Gemeinschaftsräume - sind verschlossen und dürfen nicht genutzt werden. Die Hallen müssen bereits in Sportklamotten betreten werden und geduscht werden muss zu Hause.

Vor Ort wird pro Geschlecht eine Toilette ausgewiesen, die selbstverständlich genutzt werden darf.

  • Die Vereine sollen Listen führen, wer am jeweiligen Training teilgenommen hat, damit im Zweifel Infektionsketten nachvollzogen werden und Personen die sich möglicherweise angesteckt haben, schnell kontaktiert werden können.
  • Der Trainingsbetrieb in Schulgebäuden (Z.B. Aulen) ist nach wie vor nicht gestattet, da deren Nutzung durch die CoronaBetreuungs-Verordnung ausgeschlossen ist.
  • Der Kellerraum in der KiTa Paffendorf bleibt zunächst geschlossen, da zuerst die Wiederaufnahme des KiTa-Betriebs geklärt werden muss. (Ich werde versuchen, den jeweils betroffenen Vereinen im dringenden Bedarfsfall eine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung zu stellen)
  • In der aktuellen Situation möchte ich allen Vereinen die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, ob eine Nutzung sinnvoll ist oder nicht. Daher werde ich bis zu den Sommerferien auch nur die Zeiten abrechnen die auch tatsächlich genutzt werden. Die Verantwortung – auch bei eventuellen Haftungsfragen – liegt beim Verein. Ich kann Sie daher nur bitten, alle Aspekte gründlich zu überlegen. Ich bitte daher um Mitteilung, wer ab wann welches Training in welcher Halle wieder aufnehmen möchte. Auch bitte ich um Mitteilung, wenn keine Nutzung erfolgt.

Für die gewünschten Rückmeldungen, Fragen zu Konzepten und allen anderen Fragen stehen Herr Wimmer und ich Ihnen wie gewohnt zur Verfügung. Sofern dies nicht immer sofort möglich sein wird, darf ich Sie bereits jetzt um Verständnis und Geduld bitten.

Zunächst wünsche ich – sofern möglich und sinnvoll – einen guten, wenn auch sicherlich arbeitsintensiven Neustart.

Mit sportlichen Grüßen

Im Auftrag

Sebastian Stotzem


Stand am 11.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Nutzer der Bergheimer Sporthallen,

sicherlich werden Sie gestern mit Interesse vernommen haben, dass die Landesregierung entschieden hat, dass ab dem 11.05.2020 die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen für kontaktlose Sportarten und unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich ist.

Um ehrlich zu sein: Dass eine Öffnung der Turn- und Sporthallen nun doch so schnell umgesetzt werden soll, hat mich überrascht. Bei allen bisherigen Öffnungsmaßnahmen gab es doch deutlich mehr Vorlauf. 

Es sind zunächst einige wichtige Dinge abzustimmen, bevor die Hallen wieder zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. Konzepte zur Einhaltung der o.g. Abstands- und Hygieneauflagen müssen umgesetzt werden. Baumaßnahmen die in der Coronakrise vorgezogen wurden, müssen zum Abschluss kommen. Mit Schulen, die in Turnhallen für normalen Unterricht ausgewichen sind, muss sich abgestimmt werden. Und viele andere Dinge mehr.

Ich kann Ihnen versichern, dass hieran bereits mit Nachdruck gearbeitet wird. Dass wir aber eine Öffnung aller städtischen Turn- und Sporthallen zum 11.05.2020 umgesetzt bekommen, halte ich leider für kaum umsetzbar.

Ich bitte hierbei um Ihr Verständnis. Ich gehe davon aus, dass ich in der nächsten Woche zumindest absehen kann, wann eine Öffnung in welchem Umfang möglich ist. Dann werde ich Sie selbstverständlich sofort informieren.

Zunächst darf ich Ihnen weiterhin für Ihre Geduld danken. Vielleicht gibt es bei der einen oder anderen Sportart ja bereits die Möglichkeit ab heute im öffentlichen Raum und im Freien mit kontaktlosem Training zu beginnen, um die Phase bis zur Wiedereröffnung der Hallen zu überbrücken.

Sofern im Einzelnen Fragen bestehen, stehen Herr Wimmer und ich gerne zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen

Im Auftrag

Sebastian Stotzem

Kreisstadt Bergheim – Der Bürgermeister

Fachbereich 3: Zentraler Service

Abteilung 3.5 – Sport, Kultur und Bäder

Abteilungsleiter

Bethlehemer Str. 9-11

50126 Bergheim

Tel: (0 22 71) 89-336

Fax: (0 22 71) 89 71-336

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